Thomas-M. Seibert im Gespräch mit Carlos A. Gebauer, Ulrich Fischer, Roman von Alvensleben und Sylvia Freygner
Tags Widerstand & Protest, RechtsstaatRecht nach einem, nach drei oder nach fünfzehn Jahren ist nicht das Gleiche. Hauptverhandlungen können drei oder dreißig oder 300 Tage dauern. Gibt es dafür vernünftige Gründe? Über die bisherige Dauer des sogenannten Reichsbürgerprozesses berichtet der dortige Strafverteidiger Roman von Alvensleben, Ulrich Fischer gibt eine Einschätzung zu einem auch höchstinstanzlich nicht beendeten Arbeitsrechtsprozess, und Rechtsanwältin Dr. Sylvia Freygner erläutert, was aus der Unschuldsvermutung in Strafverfahren heutzutage wird. Schließlich kommentiert Carlos A. Gebauer die Fälle der Impfpropaganda, bei denen das Medizinrecht rotsieht.